Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten

03. 12. 2020

Informationen zur Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie finden Sie im Downloadbereich (siehe unten).

 

Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 13. August 2020 | gültig vom 31. August 2020 bis 21. Februar 2021 | in der ab 5. November 2020 geltenden konsolidierten Fassung
veröffentlichen.

 

Im Punkt 4.3. ist bestimmt, dass die Mund/Nasenbedeckung auf dem ganzen Gelände der Kita von Einrichtungsfremden Personen zu tragen ist.